Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, obwohl das Darlehen noch läuft, steht vor besonderen Fragen. Ein Verkauf ist grundsätzlich möglich, doch häufig verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Doch welche Möglichkeiten gibt es bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Kredit, wie setzen sich mögliche Kosten zusammen und unter welchen Voraussetzungen lassen sich zusätzliche Gebühren vermeiden?
Vor dem Verkaufsstart das Gespräch mit der Bank suchen
Bevor eine Immobilie mit bestehender Finanzierung auf den Markt gebracht wird, sollte unbedingt frühzeitig Kontakt mit dem Kreditinstitut aufgenommen werden. Denn in der Regel verlangt das Kreditinstitut eine Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung, da die ursprünglich vereinbarten Zinsen über die gesamte Laufzeit nicht mehr gezahlt werden. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung kann mehrere tausend Euro betragen und sollte daher unbedingt vor dem Verkauf kalkuliert werden. Ein offenes Gespräch mit der Bank schafft außerdem Klarheit darüber, ob alternative Lösungen möglich sind. Manche Kreditverträge enthalten Sonderregelungen, die einen vorzeitigen Ausstieg erleichtern oder zumindest günstiger machen.
Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt – und wann nicht
Nach zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung des Darlehens haben Kreditnehmer das Recht, den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Wer sich in der Nähe dieser Frist befindet, sollte prüfen, ob sich der Verkauf zeitlich so planen lässt, dass diese Regelung genutzt werden kann.
Auch bei bestimmten Vertragsfehlern oder unklaren Berechnungen kann es vorkommen, dass eine geforderte Entschädigung nicht rechtmäßig ist. In solchen Fällen lohnt sich eine genaue Prüfung der Unterlagen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Möglichkeiten statt sofortiger Ablösung: Kredit übernehmen oder Verkauf planen
Nicht immer muss ein bestehendes Darlehen vollständig abgelöst werden. In einigen Fällen ist es möglich, dass der Käufer die Finanzierung übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank zustimmt und der neue Eigentümer die Bonitätsprüfung besteht. Wird der Kredit übertragen, kann die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen, da der Vertrag weitergeführt wird.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Verkaufszeitpunkt strategisch zu wählen. Wenn die Zinsbindung bald endet oder die Zehnjahresfrist kurz bevorsteht, kann es finanziell sinnvoll sein, den Verkauf noch etwas hinauszuzögern. Durch eine gute Planung lassen sich oft mehrere tausend Euro sparen.
Gerade bei komplexen Finanzierungssituationen ist es hilfreich, den Verkauf nicht allein zu organisieren. Ein erfahrener Immobilienmakler kann gemeinsam mit Bank und Verkäufer eine Lösung finden, bei der sowohl der Verkauf reibungslos verläuft als auch unnötige Zusatzkosten vermieden werden.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, haben aber noch einen laufenden Kredit? Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung mit Ihrer Bank und planen den Verkauf so, dass keine unnötigen Kosten entstehen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir den besten Zeitpunkt und die passende Lösung.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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